Haushaltshilfe (Sozialpolitik)
Haushaltshilfe, Sozialpolitik: Leistung in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung z. B. hat der Versicherte Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn ihm wegen Krankheit, Entbindung oder Kuren die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Weitere Voraussetzung ist, dass in dem betroffenen Haushalt ein behindertes oder ein noch nicht zwölf Jahre altes Kind lebt und eine andere im Haushalt lebende
Informationen zum Artikel
Quellenangabe