Handzeichen

Handzeichen, gekürzte Namensunterschrift (Initiale, Paraphe), bei Analphabeten ein die Unterschrift ersetzendes Zeichen (z. B. drei Kreuze, Striche). Wenn Schriftform und damit eine vollständige eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist, muss das Handzeichen notariell beglaubigt werden (§ 126 BGB).

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