Krankenversicherung der Landwirte
Krankenversicherung der Landwirte, der gesetzlichen Krankenversicherung zugehörige (berufsständische) Pflichtversicherung für landwirtschaftliche Unternehmer, deren Ehegatten und Lebenspartner, mitarbeitende Familienangehörige sowie für Altenteiler. Sie wurde erstmals durch Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 10. 8. 1972 (Abkürzung KVLG) eingeführt; das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirtevom 20. 12. 1988
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