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Lagergeschäft

Lagergeschäft, ein Rechtsgeschäft, das der gewerbsmäßigen Lagerung und Aufbewahrung von fremden Gütern durch einen Lagerhalter dient (§§ 467 ff. HGB, ergänzend gelten die §§ 688–699 BGB über die Verwahrung; von großer praktischer Bedeutung sind die in allgemeinen Geschäftsbedingungen, z. B. den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, Abkürzung ADSp, enthaltenen Regelungen). Als

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