Grundstücksverkehrsgesetz
Grundstücksverkehrsgesetz, Bundesgesetz vom 28. 7. 1961 über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Es unterwirft die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks und die schuldrechtlichen Verträge hierüber in der Regel der behördlichen Genehmigung. Diese darf nur versagt werden, wenn der Grund und
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