Gemeinschaftsaufgaben

Gemeinschaftsaufgaben, bestimmte Aufgaben, die gemeinsam durch den Bund und die Länder wahrgenommen werden. Das Grundgesetz sieht grundsätzlich eine Trennung von Bundes- und Landesverwaltung vor. Nach 1949 hat sich aber auf vielen Gebieten ein Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Planung, Finanzierung und Durchführung staatlicher Aufgaben mit landesübergreifender Bedeutung

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