Grundrechtsschutz im Rahmen völkerrechtlicher Abkommen
Grundrechtsschutz enthalten auch völkerrechtliche Abkommen, die in Deutschland jedoch nur den Rang eines einfachen Gesetzes haben, also unterhalb des Grundgesetzes stehen. Dazu gehören die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. 11. 1950, die Europäische Sozialcharta vom 18. 10. 1961, die UN-Rassenkonvention, der UN-Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte vom 19. 12. 1966 und
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