Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Abkürzung BaFin,

bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, gegründet am 1. 5. 2002 durch Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, Versicherungswesen und Wertpapierhandel; Sitz: Bonn und Frankfurt am Main. Aufgaben: Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht (Allfinanzaufsicht).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.