Laie (katholisches Kirchenrecht)
Laie [althochdeutsch leigo »Nichtgelehrter«, von lateinisch laicus »zum Volk gehörig«, zu griechisch laós »Volk«] der, in der katholischen Kirche Bezeichnung für Christen, die keine geistlichen Amtsträger (Kleriker) sind.
Frauen (auch weibliche Ordensangehörige) sind immer Laien; männliche Ordensangehörige können entweder Laien oder Kleriker sein. Das griechische Wort »laikos« meinte ursprünglich alle »zum auserwählten Volk Gottes« Gehörenden. Als Bezeichnung für den »einfachen Gläubigen« im Unterschied zum Diakon oder Presbyter (erstmals Ende des 1. Jahrhunderts im 1. Klemensbrief) wurde der Begriff
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