Vorliegen eines Mangels
Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht setzen voraus, dass die gekaufte Sache einen Mangel aufweist. Es gibt zwei Arten von Mängeln: Rechtsmängel und Sachmängel.
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar