Gefahrübergang
Damit man Gewährleistungsansprüche geltend machen kann, muss der Mangel schon beim Gefahrübergang vorhanden (gewesen) sein. Mängel, die die Käuferin oder der Käufer selbst verursacht hat, sollen dadurch grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen werden. Unter »Gefahrübergang« versteht man den Zeitpunkt, zu dem das Risiko für die Verschlechterung oder den Verlust
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe