Österreich
In Österreich werden Gesetzesvorlagen von der Bundesregierung (zu etwa 85 %), von Abgeordneten des Nationalrats, vom Bundesrat oder als Volksbegehren beim Nationalrat eingebracht. Sie werden in drei Lesungen sowie in zuständigen Ausschüssen beraten. Verfassungsgesetze und bestimmte Schulgesetze bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Gegen Gesetzesbeschlüsse kann der Bundesrat binnen acht Wochen ein suspensives
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