Einigung (Zivilrecht)
Einigung, Zivilrecht:
auf eine dingliche Rechtsänderung gerichteter (dinglicher) Vertrag; bei der Übertragung von Grundstückseigentum Auflassung genannt. Er enthält das zur Übertragung, Belastung oder inhaltlichen Änderung eines dinglichen Rechts erforderliche Willenselement, das zusammen mit der Übergabe (bei beweglichen Sachen) oder der Eintragung ins Grundbuch (bei Grundstücken) als Vollziehungselement die dingliche Rechtsänderung (z. B. den
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