Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung, Minijob [-dʒɔb],

eine Beschäftigung, deren Arbeitsentgelt regelmäßig 450 € im Monat nicht übersteigt (sogenannte geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder die auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist (sogenannte kurzfristige Beschäftigung, § 8 SGB IV). Zentrale Meldestelle für die geringfügig Beschäftigten ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit ihrer Minijob-Zentrale.

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