Generalstände

Die Hintergründe

Eigentlich herrschte der König alleine, doch der Adel besaß ursprünglich das Recht, den König zu beraten. Meist berief der König die Versammlung der Generalstände nur in Krisenzeiten ein, etwa, wenn er mehr Geld durch Steuererhöhungen brauchte oder riskante Verträge mit dem Ausland schließen wollte. Ein echtes Mitspracherecht wie in einem

Mitwirkende

Marco Ianniello

Quellenangabe

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