Gemeiner Pfennig
Gemeiner Pfennig [zu gemein »allgemein«],
im Heiligen Römischen Reich eine allgemeine Besteuerung aller Reichsbewohner zugunsten des Reiches, die im 15.–17. Jahrhundert wiederholt auf Reichstagen (z. B. Worms 1495) beraten beziehungsweise beschlossen wurde. Zumeist als eine Kombination aus Vermögens- und Einkommensabgaben sowie Kopfsteuern (je nach sozialem Stand) mit unterschiedlichem Steuersatz (z. B. »Zwanzigster Pfennig« = 5
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