freie Spitze

freie Spitze, freie Finanzspitze,

im öffentlichen (Gemeinde-)Haushalt der zur Finanzierung von Investitionen verfügbare Überschuss der laufenden Einnahmen (z. B. Steuern, Gebühren) über die laufenden, zur Erfüllung der ständigen Aufgaben des Gemeinwesens veranschlagten Ausgaben (z. B. Personal- und Sachausgaben der Verwaltung). Die freie Spitze eines Gemeindehaushalts errechnet sich, indem man vom Überschuss des Verwaltungshaushalts (=

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