freie Rücklagen
freie Rücklagen, aufgrund von Statuten oder von Beschlüssen der zuständigen Unternehmensorgane aus nicht ausgeschüttetem Gewinn gebildete Rücklagen. Freie Rücklagen kommen in der Regel bei Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH) vor. Vorstand und Aufsichtsrat einer AG können höchstens die Hälfte des Jahresüberschusses, die Hauptversammlung jedoch auch einen größeren Teil für
Informationen zum Artikel
Quellenangabe