Freibeweis (Prozessrecht)
Freibeweis, Prozessrecht:
Beweisverfahren, in dem das Gericht seine Überzeugung ohne Bindung an die sonst für die Beweisaufnahme vorgeschriebenen Regeln und Förmlichkeiten gewinnen kann, insbesondere bei von Amts wegen festzustellenden Tatsachen und bei Zustimmung beider Parteien. In der ZPO ist der Freibeweis nicht geregelt; im Strafprozess ist er in der Hauptverhandlung nicht für
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