Flüchtlinge

Weitere Flüchtlinge

Besonders Schutzbedürftigen wird ein Aufenthalt im Zufluchtsland erlaubt, auch wenn sie sich nicht auf die Flüchtlingskonvention berufen können. Sie dürfen aus »humanitären« Gründen bleiben, etwa wenn in ihrem Heimatland Krieg herrscht.

Mitwirkende

Brigitte Lotz, Henning Aubel

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.