Weitere Flüchtlinge
Besonders Schutzbedürftigen wird ein Aufenthalt im Zufluchtsland erlaubt, auch wenn sie sich nicht auf die Flüchtlingskonvention berufen können. Sie dürfen aus »humanitären« Gründen bleiben, etwa wenn in ihrem Heimatland Krieg herrscht.
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Mitwirkende
Brigitte Lotz, Henning Aubel
Quellenangabe