Finanzmonopol
Finanzmonopol, das Recht des Staates, unter Ausschluss jeglichen Wettbewerbs bestimmte Produkte herzustellen und/oder abzusetzen, um Einnahmen zu erzielen. Formal sind die Einnahmen aus einem Finanzmonopol als öffentliche Erwerbseinkünfte anzusehen, materiell handelt es sich um ein der Verbrauchsteuer eng verwandtes Besteuerungsinstrument. Der über die Herstellungskosten und den üblichen Gewinnaufschlag hinausgehende
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