Fernmelderecht
Fernmelderecht, die Gesamtheit der Vorschriften über das Fernmeldewesen. Der Begriff Fernmeldewesen ist fast vollständig durch den Begriff Telekommunikation abgelöst worden, ebenso die Bezeichnung Fernmelderecht durch Telekommunikationsrecht; dieses ist insbesondere im Telekommunikationsgesetz (Abkürzung TKG) vom 22. 6. 2004 geregelt. Mit dem Inkrafttreten des vorher geltenden TKG (1. 8. 1996)
Informationen zum Artikel
Quellenangabe