Feierschicht

Feierschicht, Bezeichnung für das vorübergehende Aussetzen der Arbeit (z. B. bei ungünstiger Geschäftslage oder bei schlechten Witterungsverhältnissen) im Gegensatz zur vorübergehenden Kürzung der normalen, betriebsüblichen Arbeitszeit (Kurzarbeit). Grundsätzlich gerät ein Arbeitgeber, der Feierschichten anordnet, in Annahmeverzug und ist somit zur Fortzahlung des Lohnes verpflichtet (§ 615 BGB). Im

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