erworbene Rechte
erworbene Rechte, lateinisch Iura acquisita,
nach der Naturrechtslehre (C. Thomasius, C. Wolff) der Komplementärbegriff zu den angeborenen Rechten (Iura connata). Während die Letzteren sich aus Wesen und Natur des Menschen ergeben und darum unabänderlich und unaufhebbar sind (also Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Recht zur Selbstverteidigung; Menschenrechte), werden die erworbenen Rechte durch menschliche Handlungen, insbesondere
Informationen zum Artikel
Quellenangabe