Ertragshoheit (Finanzwissenschaft)

Ertragshoheit, Finanzwissenschaft:

das Recht einer Gebietskörperschaft, das Aufkommen an bestimmten Steuern zu vereinnahmen. Die Ertragshoheit von Bund, Ländern und Gemeinden an den verschiedenen Steuern ist in Artikel 106 und 107 GG geregelt (Finanzausgleich). Die Ertragshoheit ist Teil der Finanzhoheit.

Quellenangabe

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