Steuerertragshoheit

Steuerertragshoheit, das Recht einer Gebietskörperschaft auf Verfügung über den Ertrag einer Steuer. Die Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist als Teil des Finanzausgleichs in Artikel 105 ff. GG geregelt.

Quellenangabe

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