Erschließung
Erschließung, die Gesamtheit der Maßnahmen, die nach dem Baugesetzbuch Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstücks sind, d. h. die die bauliche oder gewerbliche Nutzung durch Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Verkehrsnetz erst ermöglichen. Die Erschließung von Baugrundstücken ist im Rahmen der Selbstverwaltungsangelegenheiten Aufgabe der Gemeinden (§§ 123 ff.
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