Aufschließung (Baurecht)

Aufschließung, Baurecht:

Gesamtheit der Infrastrukturmaßnahmen, die dazu dienen, in unzureichend entwickelten Räumen die Grundausstattung zu schaffen, die als Voraussetzung für eine bestmögliche Nutzung benötigt wird. Die Aufschließung umfasst die im Baugesetzbuch aufgeführten Erschließungsmaßnahmen, Folgeeinrichtungen (u. a. Anlagen des Gemeinbedarfs und Grünflächen) und private Versorgungseinrichtungen. In Österreich wird der Begriff auch in

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