erfolgsqualifizierte Delikte
erfolgsqualifizierte Delikte, Straftaten, bei denen der Eintritt bestimmter Folgen Strafschärfungen mit sich bringt (z. B. Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB). Die Strafschärfung setzt jedoch voraus, dass dem Täter hinsichtlich der schwereren Folgen wenigstens Fahrlässigkeit zur Last fällt (§ 18 StGB); in vielen Fällen ist eine leichtfertige (d. h.
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