Erbämter
Erb|ämter, die seit dem 13. Jahrhundert im erblichen Besitz adliger Geschlechter befindlichen, stellvertretend für die fürstlichen Inhaber der Erzämter versehenen Hofämter am Königshof im Heiligen Römischen Reich (Reichserbämter, z. B. Reichserbmarschälle zu Pappenheim), aber auch – in Anlehnung hieran – an landesfürstlichen Höfen (Erblandeshofämter). Die Inhaber
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