Erbschein

Erbschein, ein auf Antrag durch das Nachlassgericht am Wohnsitz des Erblassers erteiltes Zeugnis über die erbrechtlichen Verhältnisse (§§ 2353 ff. BGB); es gibt die Namen des Erblassers und der Personen an, die den Erblasser beerbt haben, wie groß im Falle einer Mehrheit von Erben der jeweilige Erbteil ist und

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