Erbschaftskauf

Erbschaftskauf, schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich der Erbe (auch Miterbe) zur Übertragung der gesamten ihm zustehenden Erbschaft auf den Käufer gegen Entgelt verpflichtet; der Vertrag bedarf notarieller Beurkundung (§§ 2371 ff. BGB). Ein Vertrag über den künftigen Nachlass eines noch lebenden Dritten ist grundsätzlich nichtig (§ 311b Absatz 4

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