Erbschaft

Unter die Erbschaft fällt alles, was ein verstorbener Mensch (die Erblasserin beziehungsweise der Erblasser) den Erbinnen und Erben hinterlässt.  

Dazu gehören das gesamte Vermögen, aber auch alle Verpflichtungen und Schulden. Man kann kann vor seinem Tod durch ein Testament bestimmen, wie die Erbschaft zu verteilen ist. Hierbei haben Kinder, die Ehepartnerin beziehungsweise der Ehepartner und gegebenenfalls die Eltern und Großeltern des verstorbenen Menschen jedoch Anspruch auf einen Mindestanteil (

Quellenangabe

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