Hehlerei

Hehlerei [von althochdeutsch helan »bedecken«, »verbergen«],

Straftat, die begeht, wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Die Hehlerei ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf

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