Entlastung (Recht)
Entlastung, Recht:
im Gesellschaftsrecht die förmliche Billigung der Geschäftsführung durch die Gesellschaft; sie bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit, drückt in der Regel gleichzeitig aber auch das Vertrauen für die Zukunft aus. Die Hauptversammlung einer AG hat jährlich über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat zu entscheiden (§
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