Ausschließung (Recht)

Ausschließung, Recht:

das Verbot für Gerichts- oder Amtspersonen, in bestimmten (durch Gesetz geregelten) Fällen an einem Verfahren mitzuwirken. Im Zivilprozess trifft dies für einen Richter (aber auch für einen Rechtspfleger und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) in folgenden Fällen zu: bei eigener Beteiligung an der Sache als Partei oder als unmittelbar Mitberechtigter, Mitverpflichteter,

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