Entgeltumwandlung

Entgelt|umwandlung, Austausch von Teilen des Arbeitsentgelts in »Versorgungslohn« im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (Barlohnumwandlung); durch das Rentenreformgesetz 1999 erstmals gesetzlich geregelt. Der vom Barlohn abgezweigte und zur Zusatzversicherung des Arbeitnehmers bestimmte Betrag zum Aufbau einer Betriebsrente ist entweder steuerfrei oder kann beziehungsweise konnte pauschaliert besteuert werden. In Höhe von 4

Quellenangabe

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