Eisenbahninfrastrukturunternehmen

Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Abkürzung EIU,

öffentliche Einrichtung oder privatrechtliches Unternehmen, das eine Eisenbahninfrastruktur betreibt (§ 2 Absatz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz). Zuständig für die Zulassung als Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist für Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahnbundesamt, für die übrigen das Bundesland, in dem die Infrastruktur betrieben werden soll. Diesen Stellen obliegt auch die Eisenbahnaufsicht nach Erteilung der Genehmigung.

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