Eisenbahnverkehrsunternehmen
Eisenbahnverkehrsunternehmen, Abkürzung EVU,
öffentliche Einrichtung oder privatrechtliches Unternehmen, das Verkehrsleistungen auf der Schiene im Personen- oder Güterverkehr erbringt (§ 2 Absatz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz). Zuständig für die Zulassung als EVU und für die Eisenbahnaufsicht ist das Eisenbahnbundesamt. Darunter fallen Eisenbahnen des Bundes (Deutsche Bahn AG) und Bahnen mit Sitz im Ausland, die in Deutschland
Informationen zum Artikel
Quellenangabe