Eisenbahnhaftung
Eisenbahnhaftung, Verpflichtung der Eisenbahnen, für von ihnen verursachte Schäden Ersatz zu leisten. Zu unterscheiden ist zwischen der gesetzlichen Haftung nach dem Haftpflichtgesetz (Haftpflicht) bei Tötung und Verletzung von Reisenden und anderen Personen sowie der vertraglichen Haftung gegenüber den Reisenden aufgrund eines Beförderungsvertrags. Diese Vertragshaftung richtet sich nach der
Informationen zum Artikel
Quellenangabe