Einwendung (Recht)

Einwendung, Recht:

im Zivilrecht das Geltendmachen von Umständen (Gegennormen), die entweder die Entstehung eines behaupteten Rechts hindern (rechtshindernde Einwendung, z. B. Nichtigkeitsgründe beim Rechtsgeschäft wie Geschäftsunfähigkeit) oder dieses Recht beseitigen (rechtsvernichtende Einwendung, z. B. Erfüllung). Im Gegensatz zur Einrede, die ein bloßes Leistungsverweigerungsrecht gibt, schließt die Einwendung das

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