Einung

Einung, in der Rechtssprache des Mittelalters: 1) Übereinkunft, Vertrag, Bündnis; 2) die durch die beschworene Übereinkunft begründete Gemeinschaft (Genossenschaft, z. B. Gilde, Zünfte); 3) die Rechtssatzung, die diese Gemeinschaft hervorbringt (beschworene »Willkür«); in dieser Bedeutung (Satzung) besondere Form der Gesetzgebung. – In der Schweiz ist Einung auch die hoheitlich

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