Mantel (Handelsrecht)

Mantel [althochdeutsch mantal, von lateinisch mantellum »Hülle«, »Decke«], Handelsrecht:

Gesellschaftsmantel, Firmenmantel, die äußere Rechtsform, das »Kleid«, in der eine Handelsgesellschaft in Erscheinung tritt, auch Bezeichnung für die Gesamtheit der Anteilsrechte (Aktien, Kuxe, GmbH-Anteile) an einer Kapitalgesellschaft, die ohne den Geschäftsbetrieb ge- und verkauft werden können. Mantelkauf ist der Erwerb der bei Stilllegung eines Unternehmens übrig bleibenden Rechtsform,

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