Drittwiderspruchsklage
Drittwiderspruchsklage, Exekutionsinterventionsklage,
Klage, mit der geltend gemacht werden kann, dass der Beklagte durch die von ihm gegen seinen Schuldner betriebene Zwangsvollstreckung in Rechte des Klägers (als dem Dritten) eingreife (§ 771 ZPO). Die Drittwiderspruchsklage ist in Bezug auf jeden Gegenstand der Vermögensvollstreckung (Sachen und Rechte) gegeben, sofern dieser nicht zum Schuldnervermögen gehört.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe