Beschwerde (Strafprozess)

Beschwerde, Strafprozess:

Die Beschwerde ist gegen alle von den Gerichten in der ersten oder in der Berufungsinstanz erlassenen Beschlüsse und gegen die Verfügungen des Vorsitzenden, des Richters im Vorverfahren und eines beauftragten oder ersuchten Richters zulässig, soweit sie das Gesetz nicht ausdrücklich der Anfechtung entzieht (§ 304 StPO). Doch unterliegen Entscheidungen der

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.