Exemtion (katholisches Kirchenrecht)
Exemtion [lateinisch »das Herausnehmen«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:
die Herausnahme von natürlichen und juristischen Personen aus der Jurisdiktion der zunächst zuständigen kirchlichen Amtsträger und die Unterstellung unter die der nächsthöheren. So unterstehen Priesterseminare nicht dem Ortspfarrer, sondern unmittelbar dem Ortsbischof, exemte Bischöfe nicht einem Metropoliten, sondern direkt dem Papst. Die Exemtion der Ordensangehörigen von der Jurisdiktion des Ortspfarrers
Informationen zum Artikel
Quellenangabe