Exemtion (katholisches Kirchenrecht)

Exemtion [lateinisch »das Herausnehmen«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:

die Herausnahme von natürlichen und juristischen Personen aus der Jurisdiktion der zunächst zuständigen kirchlichen Amtsträger und die Unterstellung unter die der nächsthöheren. So unterstehen Priesterseminare nicht dem Ortspfarrer, sondern unmittelbar dem Ortsbischof, exemte Bischöfe nicht einem Metropoliten, sondern direkt dem Papst. Die Exemtion der Ordensangehörigen von der Jurisdiktion des Ortspfarrers

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.