Entlassung (Recht)

Entlassung, Recht:

1) im Arbeitsrecht jede durch Kündigung vom Arbeitgeber herbeigeführte Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutz); 2) im Beamtenrecht der zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führende Vorgang, der entweder unmittelbar durch Gesetz (z. B. bei Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft) oder durch Verwaltungsakt (z. B. wegen der Weigerung, den Diensteid zu leisten)

Quellenangabe

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