Dienstleistungsfreiheit
Dienstleistungsfreiheit, das in Artikel 49 ff. EG-Vertrag begründete Recht der Angehörigen der Mitgliedsstaaten, innerhalb der Gemeinschaft in freiem Verkehr Dienstleistungen (gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, freiberufliche Tätigkeiten) unabhängig vom Sitz des Leistungsempfängers zu erbringen. Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der Grundfreiheiten des EG-Vertrages.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe