Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag, der Vertrag, durch den ein Arbeitnehmer seine Dienste entgeltlich einem Arbeitgeber zur Verfügung stellt; er bildet die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag ist eine Unterart des Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB); Sonderbestimmungen enthält das HGB für kaufmännische Angestellte, die Gewerbeordnung für gewerbliche Arbeitnehmer, das Teilzeit- und

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