Culpa

Culpa [lateinisch »Schuld«] die, -,

das Verschulden im Rechtssinne, das auftreten kann z. B. als culpa lata »grobe Fahrlässigkeit«, Culpa levis »leichte Fahrlässigkeit«, Culpa post Pactum perfectum »Verschulden nach Vertragsbeendigung« (als Verstoß gegen einen vertraglichen Pflichtenrest, z. B. darf der Vermieter das Hinweisschild auf die neue Anschrift eines verzogenen Arztes nicht sogleich

Quellenangabe

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